Im ersten Teil hatte ich mich ausführlich mit den kalkulierbaren Kaufnebenkosten, wie z.B. Grunderwerbsteuer und Maklerprovision beschäftigt.
Als nicht kalkulierbare Nebenkosten hatte ich Mängelbeseitigung und Instandsetzung lediglich genannt.
Inzwischen habe ich mich in das Thema „Mängel“ eingearbeitet, das ich in diesem Teil ausführlich darstellen möchte.